Teilnahmebedingungen

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter alle personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten, speichern und nutzen darf (siehe dazu auch die Datenschutzerklärung)

Die Nutzung beschränkt sich darauf, um

  • über weitere und künftige Veranstaltungen des Kompetenzzentrums zu informieren und einzuladen
  • den TeilnehmerInnen der gleichen Fortbildungsmaßnahme zum Zweck des kollegialen Austausches eine Teilnehmerliste auszuhändigen.

Dieser Nutzung kann wiedersprochen werden (bitte im Feld “Hinweis” angeben).

Anmeldung und Vertragsschluss

Die Teilnehmerzahl der Kurse ist begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf einen Teilnehmerplatz besteht daher nicht. Die Kursangebote sind grundsätzlich freibleibend, d.h. sie sind als verbindliche Angebote im Rahmen der verfügbaren Fortbildungs- und Kursplätze zu verstehen.

Anmeldungen zu unseren Fortbildungsangeboten erfolgen in der Regel online über unsere Internetseiten oder schriftlich über die entsprechenden Ausschreibungen. Die Fortbildungsplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben. Bei Überbuchung erfolgt eine Benachrichtigung.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung der Fortbildungsgebühren wird mit Rechnungsstellung fällig.

Rücktritt

Rücktritte von bereits gebuchten Kursen/Kongressen können per E-Mail, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Bitte geben Sie ggf. Ihre Bankverbindung an.

  1. Bei einer Rücktrittsmeldung mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird keine Rücktrittsgebühr erhoben.
  2. Bei Zugang der Rücktrittsmeldung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine Rücktrittsgebühr von 25 % der Kursgebühr zu zahlen.
  3. Bei Zugang der Rücktrittsmeldung ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist eine Rücktrittsgebühr von 50 % der Kursgebühr zu zahlen.

Änderungen und Absage eines Kurses durch den Veranstalter

  1. Die Veranstaltungen finden nur bei Erreichung einer Mindestteilnehmerzahl statt. Das Kompetenzzentrum Fundraising behält sich vor, die Referenten auszutauschen, Veranstaltungen räumlich oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen und Änderungen im Programm vorzunehmen. Wird eine Veranstaltung abgesagt, werden bereits gezahlte Gebühren in voller Höhe erstattet. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Veranstalters sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  2. Sollten innerhalb der Fortbildungen vertretbare Änderungen der Veranstaltung erforderlich sein, so besteht kein Anspruch auf anteilige Kostenrückerstattung.

Ansbach, 12. September 2018